Beratungsvereinbarung
Untenstehend finden Sie einen Auszug unserer Beratungsvereinbarung.
Die Beratungsvereinbarung muss in jedem Fall in gegenseitiger Schriftlichkeit erfolgen.
Ziel von Life Gate ist es, ihren Kundinnen/Kunden eine umfassende individuelle Finanzplanung und laufende Finanzberatung zu bieten, wozu auch konkrete Optimierungsvorschläge gehören können. Basis ist die sogenannte «Persönliche Finanzplanung», die Life Gate im Auftrag der Kundin/des Kunden aufgrund der individuellen Kundendaten erarbeitet.
Life Gate ist auch ungebundene Vermittlerin von Finanz- und Versicherungsprodukten. Als ungebundene Vermittlerin ist Life Gate für die Weiterleitung der Anträge an ihre Partnergesellschaften bzw. Dritte besorgt. Die Partnergesellschaft bzw. der Dritte entscheidet, ob sie/er einen Antrag annimmt. Ein allfälliger Vertrag entsteht ausschliesslich zwischen der Kundin/dem Kunden und der Partnergesellschaft bzw. dem Dritten.
Auftrag der Kundin/des Kunden an Life Gate
Die Kundin/der Kunde beauftragt Life Gate
-sie/ihn betreffend Finanzprodukte (insbes. Anlageprodukte, Hypotheken, Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukte)
– und Versicherungsprodukte (insbes. Einzel-, Kollektivlebensversicherungen, Personenversicherungen, Krankenversicherungen, Vermögensversicherungen und Sachversicherungen) zu beraten/betreuen; -und / oder für sie/ihn eine persönliche Finanzplanung auszuarbeiten bzw. eine bereits früher ausgearbeitete persönliche Finanzplanung an die aktuelle Situation anzupassen.
Einwilligung zur Datenbearbeitung und zur Weitergabe von Daten an Dritte
(gemäss Artikel 4 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Datenschutz [DSG] vom 19. Juni 1992 [SR 235.1])
Life Gate bzw. die/der von Life Gate beauftragte Beraterin/Berater verwenden im Zusammenhang mit der Erfassung und Analyse der Kundendaten, der Beratung/Betreuung und der Abwicklung der Aufträge der Kundin/des Kunden auch elektronische Datenverarbeitungsan- lagen. Dabei werden auch personenbezogene Daten, insbesondere Daten über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kundin/ des Kunden(z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Bankbeziehungen, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Verträge mit Dritten) und besonders schützenswerte Personendaten (wie z.B. Daten über die Gesundheit) gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) erhoben, bearbeitet und genutzt. Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten, besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat. Die Datenbearbeitung muss verhältnismässig, für die betroffene Person erkennbar und zweckgebunden erfolgen. Gemäss Art. 8 DSG kann die/der Betroffene unentgeltlich Auskunft über die sie/ihn betreffenden bearbeiteten Daten verlangen und ist – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – insbesondere auch berechtigt, die Datenbearbeitung sperren oder ihre/seine gespeicherten Personendaten berichtigen oder vernichten zu lassen.
Zusätzlich verweisen wir hier auf die Datenschutzerklärung, welche Sie ebenfalls online auf unserer Website finden.
Die/der Kundin/Kunde ist damit einverstanden, dass Life Gate und die/der von Life Gate beauftragte Beraterin/Berater
-die für die Beratung/Betreuung und Vermittlung von Finanzprodukten (insbes. Anlageprodukten, Hypotheken, Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukten) und Versicherungsprodukten (insbes. Einzel-/Kollektivlebensversicherungen und Schadensversicherungen) notwendigen persönlichen Daten erheben, bearbeiten und nutzen.
– und/oder die persönlichen Daten der Kundin/des Kunden an Vertragspartner (insbes. Versicherungsgesellschaften, Krankenkassen, Banken, Investmentgesellschaften – zur Antrags-/Risikoprüfung, zum Zweck eines Vertragsschlusses oder zur Abwicklung von Verträgen der Kundin/des Kunden – zur Bearbeitung und Nutzung übermitteln. Die Antrags-/Risikoprüfung kann auch das Einholen von Auskünften bei anderen Stellen (insbes. Versicherungsgesellschaften oder Krankenkassen) beinhalten.
Werden diese Einwilligungserklärungen von der/dem Kundin/Kunden nicht erteilt oder widerrufen, ist es möglich, dass gewisse Verträge mit den Partnergesellschaften von Life Gate nicht abgeschlossen werden können.
Tätigkeit von Life Gate
- Beratung/Betreuung betreffend Einzellebenversicherungen, Anlageprodukten und Vermögensverwaltungsmandate:
Life Gate bzw. die/der von Life Gate beauftragte Beraterin/Berater erarbeitet, zusammen mit der Kundin/dem Kunden, ein individuelles Anlageprofil, das insbes. auch deren/dessen Finanzkenntnisse und Finanzerfahrung, Risikofähigkeit, Risikobereitschaft und Risikoverständnis, Liquiditätsbedarf, Renditeziele und Zeithorizont berücksichtigt. Darauf gestützt schlägt Life Gate der Kundin/dem Kunden Anlageprodukte ihrer Partnergesellschaften bzw. Dritten aus einer von Life Gate evaluierten Liste von Anlageprodukten vor und vermittelt diese Anlagepro- dukte oder Life Gate vermittelt der Kundin/dem Kunden ein Vermögensverwaltungsmandat einer Partnergesellschaft bzw. eines Dritten. Die Kundin/der Kunde ist sich bewusst, dass Anlageprodukte an Wert verlieren und sogar wertlos werden können und auch keine Gewähr dafür besteht, dass ein in der Vergangenheit erfolgreiches Anlageprodukt auch in Zukunft erfolgreich sein wird.
- Beratung/Betreuung betreffend Hypotheken, Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukte:
Life Gate bzw. die/der von Life Gate beauftragte Beraterin/Berater unterbreiten der Kundin/dem Kunden deren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende Vorschläge für Produkte ihrer Partnergesellschaften bzw. Dritten und vermittelt diese Produkte.
- Beratung/Betreuung und Vermittlung von Versicherungsprodukten als ungebundene Versicherungsvermittlerin:
Versicherungsprodukte (insbes. Einzel-, Kollektivlebensversicherungen und Schadensversicherungen) vermittelt Life Gate als ungebundene und im öffentlichen Vermittlerregister der FINMA unter der Nr. 29085 registrierte Versicherungsvermittlerin.
Persönliche Finanzplanung
In der persönlichen Finanzplanung werden die erfassten Kundendaten und die aktuelle Finanzsituation der Kundin/des Kunden eingehend analysiert und ausgewertet. Dies ermöglicht Life Gate, die Kundin/den Kunden fundiert zu beraten/betreuen und ist auch Voraussetzung dafür, dass Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden können.
Entschädigung für die Beratungs-/Betreuungstätigkeit/Verzichtserklärung der Kundin/des Kunden betreffend Rückvergütungen
Life Gate vermittelt der Kundin/dem Kunden Finanzprodukte (insbes. Anlageprodukte, Hypotheken, Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukte) und Versicherungsprodukte (insbes. Einzel-, Kollektivlebensversicherungen, Krankenkassen, Sachversicherungen, Personenversicherungen und Schadensversicherungen) ihrer Partnergesellschaften bzw. Dritten. Die Kundin/der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass Life Gate in diesem Zusammenhang Rückvergütungen und Provisionen (z.B. Abschlussprovisionen, Courtagen, Zusatzcourtagen, Sondervergütungen, Retrozessionen, Kick-backs, Finder‘s fees etc.) von Partnergesellschaften bzw. Dritten (Versicherungsgesellschaften, Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten etc.) erhält. Diese Rückvergütungen können sich bei der Vermittlung von Anlageprodukten auf einmalig 0% bis 5% des Investitionsbetrags und jährlich 0 bis 1% des Anlagebestandes, bei der Vermittlung von Hypotheken auf 0.1% bis 1% der Kreditsumme und bei Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukten auf 0.5 bis 3% sowie bei Einzellebensversicherungspro- dukten auf einmalig 0% bis 5.3% der Prämiensumme und jährlich 0% bis 3% der jährlich einbezahlten Prämien belaufen. Bei der Vermittlung von Krankenversicherungen, Kollektivlebensversicherungen und Schadensversicherungen erhält Life Gate die marktüblichen Abschluss- und Betreuungsvergütungen (hiermit verweisen wir auch auf die einzelnen Branchenvereinbarungen). Die Kundin/der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Life Gate diese Abschlussprovisionen, Rückvergütungen, Courtagen etc. als Entschädigung für ihre Dienstleistungen erhält und sie/er auf die Herausgabe dieser Abschlussprovisionen, Rückvergütungen, Courtagen etc. verzichtet.
Unterbreitung von Angeboten
Die Kundin/der Kunde ist damit einverstanden, dass Life Gate AG ihr/ihm telefonisch, per Post, Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, SMS etc.) Angebote ihrer Partnergesellschaften bzw. Dritten betreffend Finanzprodukte (insbes. Anlageprodukte, Hypotheken, Bankvorsorge- und Freizügigkeitsprodukte) und Versicherungsprodukte unterbreitet.
Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Life Gate haftet bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht für leichtes Verschulden und auch nicht für Hilfspersonen oder für Verhalten oder Leistungen ihrer Partnergesellschaften bzw. Dritten.
Laufzeit und Beendigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von beiden Parteien jederzeit per sofort schriftlich gekündigt werden. Sie ist jedenfalls nur solange gültig, als die Kundin/der Kunde Wohnsitz in der Schweiz hat.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich 1.
Anhang: Kundeninformation gemäss Artikel 45 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) vom 17. Dezember 2004